Führerschein-Aufbauseminare
für Punkteauffällige - ASP
Neben der Ahndung von Verkehrsverstößen mit Verwarnungs- und Bußgeldern oder Geld- bzw. Freiheitsstrafen erhält der Betroffene auch Punkte, und zwar bei allen Verkehrsstraftaten sowie bei Ordnungswidrigkeiten von € 40,00 und mehr. Die jeweilige Anzahl von ein bis sieben Punkte richtet sich nach der Schwere des Verstoßes. In besonderen Fällen können auch mehr als sieben Punkte vergeben werden.
Beim Verkehrszentralregister des Kraftfahrtbundesamtes in Flensburg wird für jeden betroffenen Verkehrsteilnehmer ein entsprechendes Punkte-Konto geführt.
Je nach dessen Höhe werden die Behörden tätig:
Bei weniger als 8 Punkten ergreifen die Behörden (meistens) keine Maßnahmen.
Bei einem Punktestand von 8 - 13 Punkten gibt es von der Fahrerlaubnisbehörde eine Verwarnung.
Sind 14 - 17 Punkte erreicht, wird eine Teilnahme an einem Führerschein-Aufbauseminar behördlicherseits angeordnet. Die Teilnahme an dem Seminar kann man nicht umgehen, falls der Führerschein nicht aufs Spiel gesetzt werden soll.
Wurde in der zurückliegenden 5 Jahren bereits an einem Aufbauseminar teilgenommen, informiert die Behörde lediglich über die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung mit dem Hinweis, daß bei 18 Punkten und mehr die Fahrerlaubnis entzogen wird.
Und bei 18 Punkten und mehr ist dann "das Ende der Fahnenstange" erreicht, d. h. der Führerschein wird eingezogen und somit erlischt die Fahrerlaubnis.
Eine neue Fahrerlaubnis wird nicht vor sechs Monaten nach der Entziehung erteilt werden. Zuvor ist in der Regel ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung erforderlich.
In gesondert gelagerten Fällen kann die Fahrerlaubnis auch unabhängig vom Punktestand, also bei weniger als 18 Punkten, eingezogen werden.
"Lebenszeit" der Punkte auf dem Konto
Die Punkte in Flensburg werden entsprechend folgenden Fristen gelöscht:
nach 10 Jahren:
Straftaten im Zusammenhang mit Alkohol- und/oder Drogenkonsum, sowie bei Straftaten, aufgrund derer der Führerschein gerichtlich eingezogen worden ist
(Voraussetzung ist, daß keine anderen Straftaten gespeichert sind, die noch nicht gelöscht werden können)
nach 5 Jahren:
alle übrigen Straftaten
(Voraussetzung ist, daß keine anderen Straftaten gespeichert sind, die noch nicht gelöscht werden können)
sowie
Ordnungswidrigkeiten auch dann, wenn andere Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten noch eingetragen bleiben
(ausgenommen Verstöße gegen die sog. 0,5-Promille-Grenze)
nach 2 Jahren:
Ordnungswidrigkeiten,
wenn keine anderen Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten gespeichert sind, die noch nicht gelöscht werden können.
Welche Vorteile hat die Teilnahme
am Führerschein-Aufbauseminar für mich?
Bei erfolgreicher Teilnahme an einem Führerschein-Aufbauseminar können ohne großen Aufwand die Punkte auf dem Konto verringert werden. Die Teilnahme an einem Aufbauseminar ist allerdings nur einmal innerhalb von 5 Jahren möglich.
Die Anzahl der Punkte, die durch eine erfolgreiche Teilnahme am Seminar abbauen werden können, richtet sich nach der Höhe Ihres Punktekontos:
| auf dem Punktekonto sind: | Abzug durch Führerschein-Aufbauseminar: | Teilnahme | | | | | | 1 - 8 Punkte | 4 Punkte minus | freiwillig | | 9 - 13 Punkte | 2 Punkte minus | freiwillig | | 14- 17 Punkte | keine Reduzierung durch ASP *) | angeordnet | | 18 Punkte und mehr | der Führerschein ist grundsätzlich weg | erübrigt sich | | *) = 2 Punkte können durch verkehrspsychologische Beratung abgebaut werden. |
|
Lohnt sich die freiwillige Teilnahme an einem Führerschein-Aufbauseminar?
Es ist durchaus zu empfehlen, freiwillig - also, ohne das die Teilnahme an einem Aufbauseminar behördlich angeordnet wurde - teilzunehmen. Besonders, wenn der Punktestand mit bis zu 8 Punkten noch relativ niedrig ist. Zum einen ist der "Punkte-Rabatt" beträchtlich höher.
Zum anderen: Hat man erst 8 Punkte angesammelt, kann man sehr schnell in die Kategorie "14 - 17 Punkte" gelangen. Dort nützt ein Führerschein-Aufbauseminar mit Blick auf den Punkteabbau gar nichts mehr, und für den freiwilligen Abbau von 2 Punkten muß zusätzlich eine verkehrpsychologische Beratung gebucht werden, die es auch nicht zum Null-Tarif gibt. Das bedeutet, wer wartet hat ggf. erhebliche Mehrkosten bei gemindertem (Punkte-)Erfolg.
Die Chance, von 7 - 8 Punkte in die nächst höhere Klasse (14 - 17 Punkte) "aufzusteigen", ist recht groß.
Hier ein paar Beispiele (lt. Punktekatalog vom 01.04.2004):
Einmal z. B. 26 km/h mehr als erlaubt gefahren, bringt das geblitzte Foto gleich 3 Punkte mehr,
ein anderes mal noch schnell über die Kreuzung rüber, und die Ampel war nur ein bißchen länger als 1 Sekunde auf dunkelrot, erhöht das Punktekonto schon um weitere 4 Punkte,
vergessen, auf die Reifen zu achten,
Profil zu gering:
plus 3 "Minus"-Punkte,
vielleicht wurde bei einer Polizei-Kontrolle dazu noch das Radar-Warngerät an Bord entdeckt:
macht 4 Punkte Zuschlag.
Auf das Fahren mit unzulässigem Alkoholpegel im Blut und/oder unter Drogeneinfluß wollen wir hier gar nicht näher eingehen; da sind durchaus schon 7 Punkte möglich.
Wer Lust hat, kann gerne mal im Punkte-Katalog herumstöbern.
Rechnen können Sie selbst ... ...
Schön, wenn Sie jetzt auch zu dem Schluß gekommen sind, daß es auch für Sie vorteilhaft ist, sich freiwillig bei uns für ein Führerschein-Aufbauseminar anzumelden.
Gerne stehen wir Ihnen zu einem persönlichen Gespräch zur Verfügung.
Wie Sie uns erreichen können, erfahren Sie hier.
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